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UEFA und CONMEBOL: intensivere Zusammenarbeit im Bereich Trainerausbildung

Operative und technische Vereinbarungen der beiden Fußballkonföderationen sind das Ergebnis der im Dezember 2021 beschlossenen Ausweitung der Partnerschaft.

Die UEFA und die CONMEBOL haben eine operative Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung von Trainerqualifikationen und -kompetenzen sowie eine technische Vereinbarung zur Trainerentwicklung unterzeichnet.

Die operative Vereinbarung legt die Mindestanforderungen sowie das Verfahren für die Anerkennung von Trainerqualifikationen durch die UEFA bzw. die CONMEBOL fest, die von der jeweiligen Schwesterkonföderation gemäß ihrer Trainerkonvention ausgestellt wurden. Aktuell legt die UEFA einen Schwerpunkt auf die Anerkennung von Qualifikationen, die ihrer Pro-, A- bzw. Torwarttrainer-A-Lizenz entsprechen.

In der technischen Vereinbarung werden die Grundsätze der ausgeweiteten Zusammenarbeit festgehalten; Ziel ist es insbesondere, zahlreiche Kriterien für die Trainerausbildung und -entwicklung zu harmonisieren. Die UEFA und die CONMEBOL kommen überein, bewährte Vorgehensweisen auszutauschen und in einen regelmäßigen Dialog über Angelegenheiten im Bereich Trainerausbildung zu treten; ferner werden die beiden Konföderationen wesentliche Mindestanforderungen, z.B. im Hinblick auf Zulassungskriterien, sowie die Standards, die Dauer und den Inhalt der im Rahmen ihrer jeweiligen Trainerkonvention durchgeführten Diplomkurse standardisieren. Zudem sind der Austausch von qualifizierten Trainerausbilder/-innen und Coaches sowie Inspektionsbesuche, Konferenzen, Workshops und Webinare vorgesehen.

Die Vereinbarungen wurden geschlossen, nachdem die beiden Konföderationen im Zuge ihrer im letzten Jahr erneuerten Grundsatzvereinbarung entschieden hatten, ihre Zusammenarbeit im Frauenfußball, Futsal und Nachwuchsbereich auszuweiten, den Austausch von Unparteiischen zu intensivieren und technische Ausbildungsprogramme voranzubringen.